M. Trek and Tour Sarl ist verpflichtet, die Privatsphäre seiner Kunden zu wahren. Es ist unsere Politik, persönliche Daten nicht zu tauschen, zu verkaufen oder an externe Parteien weiterzugeben. Persönliche Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn der Eigentümer der Daten seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Manchmal müssen wir aber während der Reise Informationen über unsere Kunden an Hotels, Transportunternehmen, Polizei oder Militär übergeben.
Für die Sicherheit von Daten während der Übertragung im Internet können wir keine Garantie übernehmen. Daten werden meistens unverschlüsselt übertragen, auch beim E-Mail-Verkehr. Sicherheitslücken bei der Datenübertragung können von Dritten zur Auslesung der Daten genutzt werden.
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Reise- und Vertragsbedingungen informieren. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Diese Vertragsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und M. Trek and Tour Sarl und gelten für alle von M. Trek and Tour Sarl organisierten und durchgeführten Reisen.
2.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde M. Trek and Tour Sarl den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und M. Trek and Tour Sarl kommt mit der vorbehaltlosen Annahme seiner schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung bei M. M. Trek and Tour Sarl zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird M. Trek and Tour Sarl dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
2.2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) von weiteren Reiseteilnehmern, für die er die Reisebuchung vornimmt, sowie für seine eigenen Pflichten einzustehen.
2.3. Sonderwünsche, die wesentlich für Ihre Buchung sind (z.B. Diätkost, Rollstuhlhilfe, spezielle Einrichtun-gen für bestimmte medizinische Krankheiten etc.) müssen M. Trek and Tour Sarl bei der Anmeldung bekannt sein. Sie sind nur dann von Vetragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.1. Unsere Preise entnehmen Sie derReiseausschreibung auf unserer Webseite. Sie sind barzahlungspflichtig und verstehen sich pro Person in Schweizer Franken oder Euro bei Unterkunft im Doppelzimmer, bzw. 2-Personen Igluzelt.
3.2. Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindest- Teilnehmerzahl benötigt. Liegen weniger Buchungen vor wird die Tour nach Rücksprache mit den Angemeldeten durchgeführt und ein Kleingruppenzuschlag erhoben.
3.3. Nach Eingang der Reiseanmeldung erhalten Sie unsere Reisebestätigung zusammen mit der Rechnung und dem Einzahlungsschein. Die Anzahlung beträgt CHF 100.- pro Person und ist innerhalb 10 Tagen zu bezahlen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
3.4. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann M. Trek and Tour Sarl nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist entschädigungslos vom Reisevertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.3. einfordern.
4.1. M. Trek and Tour Sarl behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in der Reisebeschreibung aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) Erhöhung der Transport- und Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten)
b) Neu eingeführte oder staatlich erhöhte Abgaben oder Gebühren
c) Staatlich verfügte Preiserhöhungen
d) Wechselkursänderungen
e) Erklärbare Druckfehler
4.2. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. M. Trek and Tour Sarl wird Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent vom Gesamtpreis haben Sie das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Verzichten Sie auf die Teilnahme einer bereits gebuchten Reise, bitten wir Sie um sofortigen schriftlichen oder elektronischen Bescheid.
5.2. Bei der Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF/ EUR 100.- erhoben.
5.3. Annullieren Sie Ihre Reise später als 60 Tage vor Reisebeginn, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen (die Rücktrittskosten betragen pro Kunde):
60-45 Tage vor Abreise: 10% des Reisepreises
44-30 Tage vor Abreise: 20% des Reisepreises
29–15 Tage vor Abreise: 30% des Reisepreises
15–08 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
08-03 Tage vor Abreise: 75% des Reisepreises
02-00 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Massgeblich zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen oder elektronischen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
5.4. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig oder verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise und Versicherungen, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
5.5. Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis spätestens 2 Tage vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden stellen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten.
5.6. Der Eintritt einer Ersatzperson ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt,
b) diese die für die gebuchte Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt,
b) ihrer Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
M. Trek and Tour Sarl teilt Ihnen so schnell als möglich mit, ob die von Ihnen ernannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann.
5.7. Bei Umbuchungen und Änderungen durch den Kunden beträgt die Gebühr zwischen CHF 60.- und CHF 100.- pro Person und ensprechend dem Änderungsumfang.
6.1. Für unsere angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie in der Reisebeschreibung entnehmen. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, behält sich M. Trek and Tour Sarl das Recht vor, die Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen oder nach Rücksprache mit den Teilnehmenden gegen einen Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Bei Absage haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6.2. Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt (Natur- und Nuklearkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr oder kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, terroristische Aktivitäten, staatliche Massnahmen, Epidemien, ungünstige Wetterbedingungen oder andere Umstände) die Durchführung der Reise erheblich erschweren, verunmöglichen oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen, ist M. Trek and Tour Sarl berechtigt die Reise jederzeit abzusagen. In diesem Fall informieren wir Sie so rasch wie möglich. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6.3. In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche ihrerseits sind ausgeschlossen.
6.4. Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer die nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten von Marokko anzupassen, trotz mehrmaliger Mahnung und Hinweisen die Gruppe nachhaltig stören oder gefährden oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten, von der Reise auszuschliessen. Kündigt M. Trek and Tour Sarl den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis. Die Kosten des restlichen Aufenthalts und/oder der frühzeitigen Rückreise obliegen dem Kunden.
7.1. M. TREK AND TOUR behält sich ausdrücklich das Recht vor, Flyerangaben, Leistungen, Programme und Reisebschreibungen auf der Webseite vor Vertragsabschluss zu ändern. Sollte dies der Fall sein, informieren wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
7.2. Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Transfer- und Fahrzeiten usw.) während der Reise zu ändern, wenn höhere Gewalt (Natur- und Nuklearkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr oder kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, terroristische Aktivitäten, staatliche Massnahmen, Epidemien, ungünstige Wetterbedingungen usw.) oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar und abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
8.1. Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
8.2. In dringlichen Fällen (z.B. Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung, Unfall oder Tod von Angehörigen usw.) wird Ihnen unsere Reiseleitung oder Chauffeur bei der Organisation Ihrer Rückreise behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellungen und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung, welche Sie umgehend kontaktieren sollten.
8.3. Bei Reiseabbruch und Änderung der Reiseleistungen durch den Kunden während der Reise gehen die allfällig daraus resultierenden Mehrkosten wie z.B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten usw. zu Ihren Lasten.
8.4. Bei Reiseabbruch während der Reise müssen Sie ein Entlassungsformular ausfüllen und unterschreiben.
9.1. Versicherungen sind vollumfänglich Sache der Teilnehmer.
9.2. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch. M. Trek and Tour Sarl setzt auch voraus, dass Sie eine Reiseversicherung für alle Ihre Aktivitäten, einschließlich Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserückholversicherung und Reisehaftpflichtversicherung besitzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, um Ihre Deckung zu verstehen. Eine Kopie Ihrer Policen wird am Beginn der Reise als Nachweis für die Abdeckung verlangt.
10.1. Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, Visa, usw., sowie für die Einhaltung der vorgeschriebenen Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie alleine verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
10.2. Spezielle Impfungen sind für die Einreise nach Marokko nicht erforderlich, aber es werden Typhus, Hepatitis, Tetanus und Polio empfohlen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt für weitere Beratung und Informationen.
11.1. Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung bekannt geben. Dies ist eine zwingende Vorraussetzung für einen späteren Versuch der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
11.2. Der Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, innert der Reise angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Beanstandungen oder deren Inhalt Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadensersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.
11.3. Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung innerhalb von 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich bei M. Trek and Tour Sarl einreichen. Ihrer Beanstandung sind die schriftliche Bestätigung vom Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
12.1. M. Trek and Tour Sarl sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder erlittenen Schadens, sofern und soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten oder den Schaden zu beheben.
12.2. Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich M. Trek and Tour Sarl auf diese berufen und haftet in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
12.3. Jegliche Haftung von M. Trek and Tour Sarl ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf
a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise,
b) unvorhersehbare oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind,
c) höhere Gewalt oder ein Ereignis welches M. Trek and Tour Sarl trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. M. Trek and Tour Sarl haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördlichen Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
In diesen Fällen ist jegliche Schadensersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
12.3.1. Für Personenschäden, Tod, Unfälle, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags sind, haftet M. M. Trek and Tour Sarl , wenn die Schäden durch uns verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Trekkings und anderen Sportaktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil.
12.3.2. Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.), die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags entstehen, haftet M. Trek and Tour Sarl, wenn wir den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, vorbehalten bleiben die tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse und internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
12.3.3. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände nicht im unbewachten Bus usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Checks und Kreditkarten usw. haftet M. Trek and Tour Sarl nicht.
12.4. Für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel vom Kunden selber gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet M. TREK AND TOUR nicht.
12.5. Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
12.6. Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet M. TREK AND TOUR nicht.
12.7. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitgehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
14.2. Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2010.
Anschrift und Sitz M. TREK AND TOUR SARL
Yasmine I, n°235, Appt n°2. Marrakech. Marokko